Ja, es ist möglich.
Dazu müssen Sie entweder zusammen mit der Klage beim Gericht einen Antrag auf Prüfung des Falls ohne Ihre Beteiligung stellen oder mit einem Anwalt eine Vereinbarung über die Bereitstellung von Rechtshilfe schließen.
Im zweiten Fall steuert der Rechtsanwalt ggf. den Prozess vor Gericht, reicht alle erforderlichen Stellungnahmen und Anträge ein, wahrt Ihre Interessen, ermöglicht die schnellste Streitbeilegung und erwirkt für Sie eine gerichtliche Entscheidung mit Eintragungsvermerk in Rechtskraft.
Sowohl während einer Ehe als auch nach deren Auflösung können Sie Unterhaltszahlungen für den Unterhalt eines Kindes beantragen.
Der Vater/die Mutter, die nicht miteinander verheiratet waren, sind ebenfalls verpflichtet, Unterhalt für den Unterhalt des Kindes zu zahlen.
Die Unterhaltspflicht für ein Kind entsteht ab dem Zeitpunkt seiner Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Weiterbildung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres des Kindes.
Außerdem hat eine schwangere Frau Anspruch auf Unterhalt von ihrem Ehemann – dem Vater des Kindes – während der Schwangerschaft und bis das Kind 3 Jahre alt wird.
Nein, ein Anwalt kann Ihre Interessen in der gesamten Ukraine vertreten.
Derzeit lassen sich viele Fragen mit einem Anwalt online klären. Zum Beispiel, um eine Beratung durchzuführen, da dies deren Qualität in keiner Weise beeinträchtigt, erhalten Sie umfassende Antworten auf alle Ihre Fragen.
Ein Anwalt kann die erforderlichen Unterlagen auch durch eine Anfrage per E-Mail erhalten.
Jetzt können Sie sogar per Videokonferenz an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen
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